Allgemeine Geschäftsbedingungen der eliso GmbH


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle Leistungen unsererseits, seien es Planungs- oder Beratungsleistungen oder die Lieferung und/oder Installation von technischen oder sonstigen Komponenten oder Leistungen betreffend die Unterhaltung und den Betrieb von solchen Komponenten. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gelten unsere AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  3. Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Vertragspflichten entsprechend qualifizierter Dritter zu bedienen.

§ 2 Angebotsunterlagen

  1. Zu unserem Angebot gehörige (auch elektronische) Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht oder missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert unverzüglich an uns zurückzusenden und alle von den Unterlagen erstellten Kopien und Daten zu vernichten.

§ 3 Leistungszeit

  1. Die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie zutreffender und vollständiger Beantwortung aller für die Umsetzung des Vertrages notwendigen Fragen seitens des Kunden.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen (einschließlich Unterlagen, Konzepten und Planungs- bzw. Beratungsleistungen) bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Unternehmer und wurden mit ihm weitere Verträge geschlossen, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus den insgesamt mit dem Kunden bestehenden Verträgen für die Dauer von drei Jahren vor. Nach Eintritt eines Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach Setzen einer angemessenen Zahlungsfrist zurückzunehmen. Die Ausübung dieses Rechts ist gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern und die notwendigen Inspektions- und Wartungsarbeiten rechtzeitig durchführen zu lassen.
  3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Textform (Email ist ausreichend) zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer zum Schutz des Eigentumsvorbehalts eingereichten Klage zu erstatten, haftet der Kunde uns für diese Rechtsverfolgungskosten.
  4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe der Forderung, wegen der der Eigentumsvorbehalt noch besteht, ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde den Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere hinsichtlich seiner kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der verarbeiten Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 5 Mängelgewährleistung

  1. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, gelten bezüglich der Gewährleistung für unsere Leistungen die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen gegenüber einem Unternehmer beträgt ein Jahr. Sofern wir von einzelnen Zulieferern eine längere Gewährleistungsfrist gewährt erhalten, werden wir uns darum bemühen, mit den Zulieferern zu ver-einbaren, daß diese die längere Gewährleistungsfrist auch unmittelbar gegenüber dem Kunden gewähren.
  3. Unabhängig hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, bei Arbeiten an einem Bauwerk sowie Planungs- und Überwachungsarbeiten für ein Bauwerk fünf Jahre.
  4. Der Fristbeginn bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, muss dieser offensichtliche Mangel innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung bzw. Ablieferung, wobei die Absendung der Anzeige entscheidend ist, uns gegenüber rügen, ansonsten sind wir bezüglich dieses Mangels von der Mängelhaftung befreit. Hierdurch bleiben die gesetzlichen Pflichten des § 377 HGB unberührt.
  6. Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, können wir diese gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung erbringen. Ist der Kunde Verbraucher, erfolgt die Art der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
  8. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für die Eignung eines vom Kunden vorgesehenen oder mit ihm abgestimmten Montageortes oder Stellplatzes für die elektrische Aufladung.
  9. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für Schäden, die auf nicht in unserem Eigentum stehende Kundenanlagen (einschließlich Elektrofahrzeugen) zurückzuführen sind sowie für Schäden an Elektrofahrzeugen, es sei denn, wir hätten diese Schäden durch eine schuldhafte Verletzung einer durch diesen Vertrag übernommenen Verpflichtung verursacht.

§ 6 Haftung

  1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für andere Schäden, die aus einer Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren, haften wir im Falle von grober Fahrlässigkeit gegenüber einem Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen, gegenüber einem Unternehmer nur für die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Gegenüber Verbrauchern ist unsere Haftung für derartige Schäden im Falle von mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit in der Höhe auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden, gegenüber Unternehmern bei mittlerer Fahrlässigkeit auf das Zehnfache und bei leichter Fahrlässigkeit auf das Fünffache des Auftragsvolumens beschränkt. Es wird dem Kunden empfohlen, verbleibende Risiken durch Sachversicherungen abzudecken.
  3. Unsere Haftung für nicht von Ziffer 1. umfasste Schäden, die aufgrund einer Verletzung nebenvertraglicher Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, bestimmt sich bei grober Fahrlässigkeit gegenüber einem Kunden, der kein Unternehmer ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist unsere Haftung für derartige Schäden, die aus der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten resultieren, in der Höhe nach gegenüber einem Unternehmer im Falle grober Fahrlässigkeit auf das Dreifache des Auftragsvolumens, bei mittlerer Fahrlässigkeit und gegenüber einem Verbraucher bei leichterer Fahrlässigkeit auf das doppelte des Auftragsvolumens beschränkt. Gegenüber einem Unternehmer ist die Haftung für derartige Schäden, soweit sie auf einer leicht fahrlässig verursachten Ne-benpflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gestaltungsrechte des Kunden im Falle des Verzugs nach Ablauf des Setzens einer angemessenen Nachfrist bleiben, ebenso wie die Haftung nach § 6 Nr. 1 und Nr. 2, hiervon unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder -beschränkungen gelten nicht, sofern wir arglistig gehandelt oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs sind der Höhe nach wie der Schadenersatz statt der Leistung entsprechend des Vorstehenden beschränkt.

§ 7 Aufrechnungsverbot

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber aufzurechnen, es sei denn, die Forderung ist rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns unbestritten.

§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Rechtsnachfolge

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen mit uns unser Geschäftssitz.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts gem. Art. 3 ff. EGBGB. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ebenfalls ausgeschlossen.
  3. Jede Vertragspartei ist mit Zustimmung der jeweils anderen Partei, die nur aus wichtigem Grunde versagt werden darf, berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

§ 9 Schriftformerfordernis

  1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: 29.07.2022

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