Ladevorgänge automatisiert abrechnen

In der Planungsphase von Ladeinfrastrukturprojekten stellt sich früher oder später die Frage, wie die Ladevorgänge erfasst und abgerechnet werden sollen. Mit der dezentralen Struktur, die mit Ladeinfrastruktur einhergeht, ist dabei das kontaktlose und automatisierte Authentifizieren sowie Abrechnen unerlässlich. Inzwischen sind mehrere Abrechnungs- und Zahlungsmethoden software- und hardwareseitig und in Abhängigkeit der einzelnen Nutzergruppen (Mitarbeiter, Flottenfahrzeuge, Kunden oder Mieter) realisierbar. Ihr Ladeinfrastruktur-Spezialist eliso kümmert sich im Rahmen des Betriebs darum, dass die Abrechnung ganz automatisch im Hintergrund abläuft. Notwendig dafür, sind Ladesäulen und Wallboxen mit einem Abrechnungssystem, das im Hintergrund läuft.

Mitarbeiter

Wollen Sie den Ladestrom für Ihre Mitarbeiter kostenpflichtig anbieten, können Sie den E-Auto-Fahrern unter ihnen jeweils eine RFID-Karte ausgeben. Alternativ können auch vorhandene Mitarbeiterausweise genutzt werden, sofern diese RFID-fähig sind. RFID-Karte oder Mitarbeiterausweis dienen dem kontaktlosen Datenaustausch. Mit ihrer Hilfe können die Daten der Mitarbeiter (Name, Fahrzeugkennzeichen, Bankverbindung etc.) eindeutig mit einer RFID-Kennung verknüpft werden.
Anschließend kann mit der Karte die Ladefreigabe an den dafür freigeschalteten Stationen durchgeführt und die Ladevorgänge gestartet werden. Wie viel geladen wird, misst ein in der Station verbauter Stromzähler. Daraufhin wird diese Informationen durch die Steuereinheit des Ladeverbundes an ein sogenanntes Backendsystem (Verwaltungssoftware) übermittelt. Dort werden die weiteren Ladedaten (User-ID, Ladepunkt, Zeitpunkt, Dauer) mit dem Ladestromverbrauch verknüpft. Somit kann der Ladevorgang mit einem vom Eigentümer der Ladestation festgelegten Tarif eichrechtskonform und damit auf die Kilowattstunde genau abgerechnet werden. Letzteres erfolgt durch einen Zahlungsdienstleister direkt mit dem für den jeweiligen Mitarbeiter hinterlegten Konto per Kreditkarte oder Bankeinzug. Sie erhalten die Einnahmen nach Abzug eines Disagios durch den Zahlungsdienstleister automatisch auf Ihr Konto.

Eichrechtskonformität

Jede Ladestation in Deutschland, an der abgerechnet wird, unabhängig davon, ob diese öffentlich zugänglich ist oder einem privaten Nutzerkreis (z.B. Mitarbeiter) zur Verfügung steht, muss dem Mess- und Eichgesetz entsprechen. Ziel eichrechtskonformer Ladestationen ist es, die geladene Strommenge kilowattstundengenau, transparent und verlässlich abzurechnen. Dazu gehört unter anderem ein geeichter Stromzähler, der sicherstellt, dass die abgerechnete Strommenge der abgegebenen entspricht sowie eine datenschutzkonforme Verarbeitung der Nutzerdaten.

Gäste und öffentliche Ladevorgänge abrechnen

Möchten Sie öffentliches Laden anbieten oder die Ladevorgänge Ihrer Gäste abrechnen gibt es die Möglichkeit der Direktbezahlung und die des Roamings.

Direktbezahlung (Ad-hoc-Laden)

Bei der sogenannten Direktbezahlung (Ad-hoc-Laden) kann das Laden mit einer NFC-fähigen Karte oder via QR-Code-Scan gestartet und bezahlt werden. In letzterem Fall wird ein an der Ladestation angebrachter QR-Code via Mobiltelefon gescannt. Anschließend kann der E-Autofahrer die Zahlungsdaten (z.B. der Kreditkarte) über einen Web-Login eingeben und damit an das Backendsystem übermitteln. Daraufhin wird der Ladepunkt freigeschaltet und die geladene Strommenge direkt mit dem Nutzer verknüpft. Ein Vorteil dieser Abrechnungsmethode ist, dass Sie als Eigentümer der Ladestationen den Kilowattstunden-Tarif selbst wählen können. Dem Mitarbeiterladen entsprechend, erhalten Sie auch in diesem Fall die Ladeeinnahmen, abzüglich der Transaktionsgebühren für den Zahlungsdienstleister, ganz automatisch.

Roaming für öffentliches Laden

Alternativ zum Ad-hoc-Laden kann im öffentlichen Bereich Roaming (vertragsbasiertes Laden) zum Einsatz kommen. Dabei erfolgt die Ladefreigabe und das Abrechnen der Ladevorgänge durch eine App oder Ladekarte eines E-Mobilitätsanbieters.

Roaming

Sogenannte E-Mobilitätsanbieter (kurz EMP=E-Mobility Provider) bieten Nutzern, durch den Zusammenschluss unterschiedlicher Betreiber (kurz CPO= Charge Point Operator) von Ladestationen, die Möglichkeit in einem großen nationalen und internationalen Ladenetz zu laden. Dafür schließen Nutzer ausschließlich mit dem Roaming-Anbieter einen Vertrag mit definiertem Stromtarif ab.
Der Roaming-Anbieter ist als Vermittler zwischen Nutzer, dem Betreiber und dem Eigentümer der Ladeinfrastruktur geschaltet und verwaltet die Zahlungsdaten der Nutzer.

Möchte einer Ihrer Gäste mit der App oder Ladekarte eines Roaming-Anbieters laden, wird durch den Betreiber (i.d.R. Eigentümer der Ladestation) eine Freigabe der Ladung beim Roaming-Anbieter angefragt. Nach abgeschlossenem Ladevorgang werden auf demselben Weg die Ladedaten aus dem Backend an den Roaming-Anbieter übermittelt. Die Abrechnung des Ladevorganges erfolgt anschließend kWh-genau zwischen dem Roaming-Anbieter und dem Nutzer der Ladestation, basierend auf dem jeweils vereinbarten Tarif der Ladekarte.
Die Ladeeinnahmen, die der Betreiber der Ladestation erhält, beruhen unabhängig des Roaming-Tarifs auf einem zwischen Betreiber und Roaming-Anbieter separat vereinbarten Kilowattstunden-Tarif. Auch im Fall von Roaming ist der gesamte Ladevorgang inklusive Abrechnung eichrechtskonform auszuführen.

E-Flotte

Damit der Stromverbrauch gemessen und die Kosten ermittelt werden können, ist auch beim Laden Ihrer E-Flotte eine Datenerfassung während der Ladevorgänge notwendig. Dafür werden für jedes einzelne Flottenfahrzeug ein oder mehrere RFID-Medien ausgegeben. Auf dem jeweiligen RFID-Medium wird eine eindeutige Kennung (z.B. Kennzeichen) und eine Nutzergruppe (z.B. zugehörige Kostenstelle) hinterlegt. Mit der RFID-Karte kann sowohl die Freigabe erfolgen als auch der Ladestrom eichrechtskonform erfasst und im Backend mit der RFID-Kennung verknüpft werden. Dadurch ist es möglich, dass jeder Ladevorgang einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet wird und die Ladevorgänge intern verrechnet werden können.
Gut zu wissen: es ist möglich an ein und demselben Ladepunkt sowohl Fahrzeuge der Mitarbeitenden als auch Flottenfahrzeuge mit verschiedenen Tarifen zu laden. Der Abrechnungsprozess bleibt in allen Fällen gleich.

Egal ob Gäste, Flotte oder Mitarbeiter, das Monitoring und automatisierte Abrechnen von Ladevorgängen setzt voraus, dass Ihr Ladesystem an ein Abrechnungs- und Verwaltungsbackend angebunden ist. Die Anforderungen, die aus dem Wunsch nach einer automatisierten Abrechnung und aus der technischen Infrastruktur vor Ort entstehen, zeigen deutlich, warum wir von eliso auf intelligente und ganzheitliche Ladesysteme setzen.

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