Attraktive Fördermittel
Bund, Länder und einzelne Kommunen treiben den Ausbau und die Entwicklung von Elektromobilität aktiv voran. Neben Steuervorteilen und Prämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen, können Sie auch bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Ladestationen in Deutschland von attraktiven Fördermitteln profitieren.
Förderungen des Bundes

Förderung privater Ladestationen
Förderung des Einbaus von privaten Ladestationen inklusive elektrischem Anschluss durch 900 Euro (ab dem 24. November 2020).

Umweltbonus (Innovationsprämie)
Förderung des Erwerbs (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs (elektrischer Mindestreichweite 50 Kilometer) durch bis zu 6.000 Euro und zusätzlich 3.000 Euro Nachlass durch den Hersteller.

Flottenaustausch-Programm Sozial & Mobil
Unterstützung bei der Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge durch einen Festbetrag von bis zu 10.000 Euro pro rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug.
Förderungen der Bundesländer
Klicken Sie auf Ihr Bundesland und sehen Sie die passenden Förderungen
Baden-Württemberg
Berlin
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Sachsen
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Bayern
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Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Weitere Anreize
Anreize durch Energieversorgungsunternehmen
Viele Energieversorgungsunternehmen haben eigene Förderprogramme für Ihre Kunden. Dabei zahlen sie kleine Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektrorollern oder Ladestationen hinzu.
Steuerliche Anreize
Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine zehnjährige Steuerbefreiung. Arbeitnehmern, die ihr Auto – sofern möglich – beim Arbeitgeber aufladen, werden ebenfalls Steuervorteile eingeräumt. Dieser geldwerte Vorteil ist anders als andere Arbeitgeber-Vergünstigungen von der Einkommenssteuer befreit (vorerst bis 2030).
Arbeitnehmervorteil
Arbeitnehmern, die ihr Elektrofahrzeug beim Arbeitgeber aufladen, werden ebenfalls Steuervorteile eingeräumt. Diese Arbeitgeber-Vergünstigung ist von der Einkommenssteuer befreit.
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