Attraktive Förderungen für Unternehmen
Bund, Länder und einzelne Kommunen treiben den Ausbau und die Entwicklung von Elektromobilität aktiv voran. Neben Steuervorteilen und Prämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen, können Sie auch bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen und Ladestationen in Deutschland von attraktiven Fördermitteln für Unternehmen profitieren.
Förderungen des Bundes

Wallbox KfW Förderung für Unternehmen und Kommunen
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für gewerbliche oder kommunale Flottenfahrzeuge oder Mitarbeiterfahrzeuge. Pro Ladepunkt (max. 22 kW) mit 70% der Ausgaben für Kauf und Aufbau, max. 900 €. Insgesamt sind 350 Millionen € im Fördertopf.

Flottenaustausch-Programm Sozial & Mobil
Unterstützung bei der Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge durch einen Festbetrag von bis zu 10.000 Euro pro rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug.

Umweltbonus (inkl. der Innovationsprämie)
Förderung des Erwerbs (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs (elektrischer Mindestreichweite 50 Kilometer) durch bis zu 6.000 Euro und zusätzlich 3.000 Euro Nachlass durch den Hersteller.
Förderungen der Bundesländer
Klicken Sie auf Ihr Bundesland und sehen Sie die passenden Förderungen
Baden-Württemberg
Berlin
Bremen
Hessen
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Schleswig-Holstein
Bayern
Brandenburg
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Weitere Förderungen
Förderung durch Energieversorgungsunternehmen
Viele Energieversorgungsunternehmen haben eigene Förderprogramme für Ihre Kunden. Dabei zahlen sie kleine Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektrorollern oder Ladestationen hinzu.
KfW-Umweltprogramm
Das Umweltprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dient der Förderung von Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, darunter auch der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und des Aufbaus von Ladestationen. Antragsberechtigte: Unternehmen, Freiberufler und Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen.
Weitere Anreize
Anreize durch Energieversorgungsunternehmen
Viele Energieversorgungsunternehmen haben eigene Förderprogramme für Ihre Kunden. Dabei zahlen sie kleine Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektrorollern oder Ladestationen hinzu.
Steuerliche Anreize
für Elektrofahrzeuge
Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 gilt eine zehnjährige Steuerbefreiung (max. bis Ende 2030). Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
Steuervorteile
für Arbeitnehmer
Arbeitnehmern, die ihr privates Elektrofahrzeug oder ihr Dienstfahrzeug beim Arbeitgeber vergünstigt oder kostenlos aufladen, werden ebenfalls Steuervorteile eingeräumt. Der entstandene geldwerte Vorteil ist bis 2030 steuerfrei.
Melden Sie sich unverbindlich. Wir beraten Sie gerne.